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   OLG Hamm, 16.10.2001 - 3 Ss 652/01   

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https://dejure.org/2001,10432
OLG Hamm, 16.10.2001 - 3 Ss 652/01 (https://dejure.org/2001,10432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2001 - 3 Ss 652/01 (https://dejure.org/2001,10432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 3 Ss 652/01 (https://dejure.org/2001,10432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Jugendstrafe, Schwere der Schuld, schädliche Neigungen, Erziehungsgedanke, Strafzumessung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Jugendstrafe; Schwere der Schuld; Schädliche Neigungen; Erziehungsgedanke; Strafzumessung

  • Judicialis

    JGG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17
    Jugendstrafe; Schwere der Schuld; schädliche Neigungen; Erziehungsgedanke; Strafzumessung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2001 - 3 Ss 652/01
    Das äußere Tatgeschehen hat in nur insoweit Berücksichtigung zu finden, als es Schlüsse auf das Maß der persönlichen Schuld und die charakterliche Haltung des Täters zulässt (vgl. BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; BGH bei Böhm, NStZ 1989, 522; Sonnen, a.a.O., § 17 Rndziff.

    Darüber hinaus ist bei der Frage, ob Jugendstrafe zu verhängen ist, der im gesamten Jugendstrafrecht geltende Erziehungsgedanke gegenüber der Schwere der Schuld vorrangig zu beachten, (vgl. BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; NStE, JGG, § 17 Nr. 6).

  • BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2001 - 3 Ss 652/01
    Das äußere Tatgeschehen hat in nur insoweit Berücksichtigung zu finden, als es Schlüsse auf das Maß der persönlichen Schuld und die charakterliche Haltung des Täters zulässt (vgl. BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; BGH bei Böhm, NStZ 1989, 522; Sonnen, a.a.O., § 17 Rndziff.

    Darüber hinaus ist bei der Frage, ob Jugendstrafe zu verhängen ist, der im gesamten Jugendstrafrecht geltende Erziehungsgedanke gegenüber der Schwere der Schuld vorrangig zu beachten, (vgl. BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; NStE, JGG, § 17 Nr. 6).

  • OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00

    Anforderungen an die Prüfung eines minder schweren Falles

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2001 - 3 Ss 652/01
    Auf die gegen dieses Urteil gerichtete (Sprung-)Revision des Angeklagten hat der Senat durch Beschluss vom 17.10.2000 (3 Ss 992/00) das amtsgerichtliche Urteil nebst den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Hattingen zurückverwiesen.
  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2001 - 3 Ss 652/01
    Dagegen kann ein Vergehen mit vergleichsweise geringem (zurechenbarem) Schaden, auch wenn es bedenkenlos begangen wird, die Schwere der Schuld nicht begründen, da das Gewicht der Tat zu gering ist (vgl. BGH StV 1998, 332 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2001 - 3 Ss 652/01
    Es besteht vielmehr durchaus auch die -hinsichtlich ihres kriminellen Gehalts geringer zu bewertende - Möglichkeit, dass das Rauschgift für ein oder mehrere Auftraggeber für deren Eigenverbrauch bestimmt war, also nicht in der Rauschgiftszene verkauft werden sollte (vgl. BGH NJW 1983, 692).
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